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Bei einem Abschluss nach VOB genügt es nicht, wenn der Auftraggeber in dem schriftlichen Bauvertrag auf die Einbeziehung der VOB/B verweist. Denn man muss beweisen können, dass der Auftraggeber bei Vertragsabschluss die Inhalte der VOB/B kennt. Am einfachsten erreicht man dies, wenn man bei den Bauverträgen die VOB/B Textfassung beilegt. Überreichen Sie deshalb dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss eine VOB/B Textfassung!
Obwohl die VOB in der Gesamtausgabe 2019 aktualisiert wurde, blieb der Teil B in seiner Fassung von 2016 unverändert.
Fordern Sie hier gratis die VOB/B Textfassung mit allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen an. Anschließend erhalten Sie diese per E-Mail zugesandt. Ihre Daten sind bei uns in sicheren Händen und werden selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben.