FAQ - Honorarabrechnung leicht gemacht

Welche Möglichkeiten gibt es Abschläge/Nachlässe in einem Honoraransatz nach HOAI einzugeben?

In einem Honoraransatz nach HOAI 2021 gibt es folgende Stellschrauben dazu:

a) Untern dem Register „Honorarparameter“. Hier haben Sie Möglichkeit einen prozentualen Wert als Unter- oder Überschreitung einzugeben. Dieser Prozentwert greift dann auf den Basis- oder oberen Honorarsatz.

b) Unter dem Register „Pauschalhonorar und Wirtschaftlichkeit“. Hier haben Sie die Möglichkeit das Honorar der Leistungshasen zu pauschalieren.

c) Unter dem Register „Zu-/Abschläge“. Hier haben Sie die Möglichkeit Zu- oder Abschläge auf alle Leistungsphasen oder auf einzelne Leistungsphasen einzupflegen.

d) Unter dem Register „Besondere-/Zusätzliche Leistungen“. Hier haben Sie die Möglichkeit einzelne Positionen zu erstellen z.B. als Pauschalbetrag.

 

Detailinformationen zu den Punkten a) und d):

 

Zu Punkt a)

Bei der Unter- oder Überschreitung besteht die Möglichkeit, einfach einen prozentualen Abschlag auf das Grundhonorar zu vereinbaren.

 

 

Zu Punkt d)

Bei den „Besondere-/Zusätzliche Leistungen“ können Sie z.B. unter den Zusätzlichen Leistungen eine Position mit einen negativen Wert als Abschlag anlegen.

 

 

Hinweis:
Die Eingabe eines Ab-/oder Zuschlags auf die Honorarendsumme eines Honoraransatzes ist derzeit noch nicht möglich. Hier arbeiten wir an Lösungen im Programm. Einen Umsetzungstermin können wir Ihnen derzeit aber noch nicht nennen.

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