FAQ - Honorarabrechnung leicht gemacht

Unterschiedliche anrechenbare Kosten den Leistungsphasen im Honoraransatz zuordnen

Die Zuordnung mehrerer anrechenbarer Kosten zu verschiedenen Leistungsphasen innerhalb eines Honoraransatzes ist derzeit nicht möglich.

 

Folgende zwei Möglichkeiten stehen Ihnen in der "Honorarabrechnung leicht gemacht" zur Verfügung:

 

Standardvorgehen: Erfassung über mehrere Honoraransätze

Pro Honoraransatz kann nur eine Kostenermittlungsart mit den hinterlegten anrechenbaren Kosten für alle Leistungsphasen zugeordnet werden.

Eine Lösung besteht darin, zwei oder mehr separate Honoraransätze zu erstellen.

Mehrere Honoraransätze und Honorarrechnungen lassen sich über den Sammeldruck zusammenfassen. Hierbei können erstellte Angebote oder Rechnungen mit einem Deckblatt und einer Übersicht der einzelnen Honoraransätze oder Rechnungen erstellt werden.

Unter dem FAQ-Artikel finden Sie dazu weitere Informationen.

 

Alternative: Manuelle Anpassung innerhalb eines Honoraransatzes

Falls nur ein Honoraransatz verwendet werden soll, können Zu- oder Abschläge für bestimmte Leistungsphasen genutzt werden.

Die Berechnung erfolgt auf Basis der zuerst erfassten Kostenberechnung mit den hinterlegten anrechenbaren Kosten.

Differenzen zur zweiten Kostenberechnung mit den neuen anrechenbaren Kosten können als pauschale Zu- oder Abschläge pro Leistungsphase manuell erfasst werden.

Dadurch wird die Honorarerhöhung oder -minderung direkt in einem einzigen Honoraransatz integriert, und kumulierte Rechnungen lassen sich daraus erstellen und fortführen.

 

Eine genaue Anleitung zu den beiden Möglichkeiten finden Sie hier. >> zum Download

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Honorarabrechnung leicht gemacht

Die schnelle und einfache Art Honoraransprüche nach HOAI, freie Leistungen und Zeithonorare zu ermitteln, eindeutig zu vereinbaren und prüffähig abzurechnen.