FAQ - Honorarabrechnung leicht gemacht

Welche DIN 276 ist für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten maßgeblich?

Für die Honorarermittlung gemäß HOAI 2021, 2013 und 2009 ist die Fassung der DIN 276 aus Dezember 2008 verbindlich. Die anrechenbaren Kosten müssen daher auf Grundlage dieser Version berechnet werden.

Die DIN 276:2018-12 ist für die Honorarermittlung nach HOAI 2021, 2013 und 2009 nicht maßgeblich und ist deshalb auch nicht im HOAI-Programm integriert.

Allerdings kommt die DIN 276:2018-12 üblicherweise im Rahmen der Grundleistungen (z. B. Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenfeststellung) zum Einsatz, da sie den aktuellen Standard für die Kostenplanung darstellt. Dies ist jedoch vertragsabhängig: Die Parteien können individuell vereinbaren, ob eine Kostenermittlung nach der DIN 276 und, falls ja, nach welcher Fassung, erfolgen soll. Eine Kostenermittlung muss nicht zwingend nach der neuesten DIN erfolgen.

Für Projekte, die unter die HOAI 1996/2002 fallen, gilt weiterhin die DIN 276 in der Fassung von April 1981, sofern diese vor Inkrafttreten der HOAI 2009 begonnen wurden. Dies betrifft allerdings nur noch seltene Ausnahmefälle.

Zusammenfassend bleibt für die Honorarermittlung nach HOAI 2021, 2013 und 2009 die DIN 276:2008-12 maßgebend, während die aktuelle DIN 276:2018-12 primär für Kostenermittlungen im Rahmen der Grundleistungen herangezogen wird.

Produkt Bild

Honorarabrechnung leicht gemacht

Die schnelle und einfache Art Honoraransprüche nach HOAI, freie Leistungen und Zeithonorare zu ermitteln, eindeutig zu vereinbaren und prüffähig abzurechnen. Neue Software! Rechtlich aktuell und zukunftssichere Technologie.