FAQ - Handwerksbüro PS

06/2024 - Betriebsprüfungsrelevante Änderungen - Anpassungen im Rechnungsdruck - GoBD

Um die GOBD-Konformität sicherzustellen und Ärger und Rückfragen bei der Betriebsprüfung und durch Steuerberater zu vermeiden, waren wir gezwungen den Rechnungsdruck anzupassen. 

  • Ein Rechnungsdruck MIT Rechnungsnummer muss nun direkt "festgeschrieben" werden. Damit ist die Rechnung nicht mehr änderbar, bei Änderungen müssen Sie eine Gutschrift bzw. Stornorechnung erstellen und die Rechnung neu ausstellen.
    FAQ - Wie kann ich Stornorechnungen bzw. Gutschriften erstellen? (weka-bausoftware.de)
  • Alternativ haben Sie die Möglichkeit zunächst einen Entwurf zu drucken. Damit kann Ihr Auftraggeber die Rechnung prüfen, und Sie können eventuelle Änderungen umsetzen. Danach können Sie in den endgültigen Druck gehen. 

Zu den Änderungen erhalten Sie beim ersten Start nach dem neuen Update folgende Meldung:

Meldung zu den Änderungen in Handwerksbüro PS

Zukünftig werden Ihnen zwei Wege für den Rechnungsdruck zur Verfügung gestellt:

Es gibt zwei Wege eine Rechnung zu drucken in Handwerksbüro PS: den endgültigen Druck (danach kann Rechnung nicht mehr verändert werden) und den Druck eines Entwurfes.


Bitte beachten Sie: 

Hierbei handelt es Sich um eine notwendige Änderung, um die GoBD-Konformität von Handwerksbüro PS sicherzustellen.

Folgende Dokumenttypen sind von dieser Änderung betroffen: Rechnung (inkl. Teil- und Abschlagsrechnungen), Gutschrift, Stornorechnung, Vertragsrechnung und –gutschrift, Servicerechnung und –gutschrift.

Rechnungen die mit Versionen gedruckt wurden, wurden nicht über das Rechnungsausgangsbuch festgeschrieben, sondern können bis zum festschreibenden Druck weiterbearbeitet werden.


Druck eines Entwurfes - Druck ohne Rechnungsnummer

Bei dieser Auswahl wird die Rechnung wie gewohnt gedruckt, allerdings wird die Rechnungsnummer nicht mitgegeben. Stattdessen steht der Text "Abrechnungsgrundlage"

Zudem wir der Text „Dieses Dokument ist keine Rechnung im Sinne des §14 UStG!“ mitgedruckt.

Dieses Dokument können Sie zur internen Prüfung oder zur Prüfung bei Ihrem Auftraggeber vorlegen. Gerade bei größeren Rechnungen empfehlen wir Ihnen diesen Weg.

Hierdurch kann Ihr Auftraggeber die Rechnung prüfen, und Sie können eventuelle Änderungen umsetzen. Danach können Sie in den endgültigen Druck gehen.

Beispielbild von Rechnungsentwurf ohne Rechnungsnummer.

 


Endgültiger Druck - Druck mit Rechnungsnummer

In diesem Modus wird Ihre Rechnung wir gewohnt mit Nummer gedruckt. Hier wird nach dem Druck die Rechnung allerdings "festgeschrieben".

Die Rechnung selbst ist nicht mehr änderbar, bei Änderungen müssen Sie eine Gutschrift bzw. Stornorechnung erstellen.

Beispielbild endgültiger Druck mit Rechnungsnummer.

Beim Versuch erhalten Sie folgende Meldung:

Die Nachbearbeitung von endgültig gedruckten Rechnungen ist nicht möglich.

 

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