FAQ - Handwerksbüro PS

PV-Anlagen steuerfrei ab 2023 - Abschlags- und Teilrechnungen

Für den Bereich der Umsatzsteuer ist vorgesehen, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz).

Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.

Ausschlaggebend ist hierbei der Tag der Fertigstellung.

Wenn neue Abschlags- oder Teilrechnungsvorgänge gibt, kann hier vorgesorgt werden, um auf die Umsatzsteuerbefreiung reagieren zu können.

Bestehende Vorgänge müssen unter Umständen storniert und neu aufgebaut werden. Bitte klären Sie im voraus mit Ihrem Steuerberater ab, ob Ihre Vorhaben hiervon auch tatsächlich profitieren können.

Als Softwarehersteller können wir hierzu keine beratenden Auskünfte geben.

Wichtig: Für die Umsetzung muss der Vorgang im Anzahlungsverfahren erstellt werden. Eine Kumulation ist dabei nicht möglich.

Erstellen Sie zunächst ganz regulär Ihr Basisdokument (Angebot oder Auftragsbestätigung). Über die Dokumenteinstellungen kann der Vorgang wie folgt in das Anzahlungsverfahren gesetzt werden:

Abschlags- und Teilrechnungen für PV-Anlagen in Handwerksbüro PS. Im Reiter Positionen in die Dokument Einstellungen gehen und in Reiter Zusätzlich Anzahlungsverfahren auswählen.

Daraufhin können Sie dann die Abschlagsrechnungen mit 19% MwSt. erstellen und Ihre Zahlungen entsprechend buchen. Achten Sie darauf, wenn Sie die Daten an den Steuerberater übergeben, dass Sie dann auch das korrekte Konto für "erhaltene Anzahlungen" verwenden, dieses ggf. bei Ihrem Steuerberater erfragen. Wenn in 2023 die Schlussrechnung erzeugt wird, können Sie die Steuerkategorie für das Dokument wechseln. Gehen Sie auch hier erneut über die Dokumenteinstellungen auf den Reiter Adresse und ändern Sie die Steuerkategorie auf "06 Steuerfrei"

Abschlags- und Teilrechnungen für PV-Anlagen in Handwerksbüro PS. In den Dokumenteinstellungen auf den Reiter Adresse und die Steuerkategorie auf "06 Steuerfrei" setzen.

Die Schlussrechnung wird damit auf 0% Umsatzsteuer gestellt. Durch das Anzahlungsverfahren werden die bereits gezahlten Rechnungen als Anzahlung auf die Gesamtsumme angerechnet. Im Folgenden ein Beispiel, wie eine Schlussrechnung mit Abschlagsrechnungen aussehen könnte: 

Abschlags- und Teilrechnungen für PV-Anlagen in Handwerksbüro PS. Beispiel einer Schlussrechnung mit Abschlagsrechnungen.

 

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