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Handwerksbüro PS wird regelmäßig gemäß den Richtlinien der GoBD aktualisiert. Das Programm bietet verschiedene Funktionen, die sicherstellen, dass Sie GoBD-konform arbeiten können:
Handwerksbüro PS erleichtert auch die Zusammenarbeit mit Finanzprüfern. Neben dem regulären Datenzugriff können Prüfer eine Datenüberlassung fordern. Die Daten müssen hierfür so aufbereitet werden, dass diese von der Standardprüfsoftware "IDEA" bearbeitet werden können.
Das Programm bietet eine integrierte IDEA-Schnittstelle, die diesen Prozess automatisiert. Aktivieren Sie diese wie folgt:
Aktivierung der IDEA-Schnittstelle:
Danach kann diese unter Schnittstellen abgerufen werden.
Nutzung der Schnittstelle:
Nun erhalten Sie ein Verzeichnis mit allen erforderlichen Daten, das Sie dem Betriebsprüfer übergeben können.
Als Nutzer der Software sind Sie für die Einhaltung der GoBD verantwortlich und haftbar. Eine nicht GoBD-konforme Sicherung von Belegen stellt einen Verstoß gegen die gesetzliche Buchführungspflicht dar und ist eine Ordnungswidrigkeit. Beachten Sie daher folgende Maßnahmen:
Für weitere Informationen und einen groben Leitfaden zur GoBD-Konformität besuchen Sie das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Hier sind einige häufig gestellte Fragen (FAQ), die Ihnen weiterhelfen können:
FAQ - Wie führe ich eine Einzelplatzinstallation auf einem Server durch?
FAQ – Wie kann ich meine Daten sichern?
FAQ - Wie kann ich Mandanten sichern?
Handwerksbüro PS unterstützt Sie umfassend dabei, alle Anforderungen der GoBD zu erfüllen und eine reibungslose Zusammenarbeit mit Finanzprüfern zu gewährleisten.
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