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Hinweis vorab:
Das nachträgliche Bearbeiten festgeschriebener Rechnungen wird von uns nicht empfohlen. Jede Änderung an einer bereits verbuchten Rechnung kann dazu führen, dass DATEV-Exporte wiederholt werden müssen. Zudem können mehrere Versionen derselben Rechnung zu Unklarheiten und Mehraufwand in der Buchhaltung führen. Prüfen Sie daher sorgfältig, ob Sie die Rechnung wirklich anpassen müssen oder ob alternativ eine Storno- bzw. Korrekturrechnung sinnvoller wäre.
In Handwerksbüro Live ist es möglich, auch bereits festgeschriebene Rechnungen zu verändern. Das System legt dabei eine neue Version der Rechnung an und protokolliert alle Änderungen. Dadurch kann jederzeit nachvollzogen werden, was im Dokument verändert wurde. Dennoch sollten Sie diese Funktion nur in Ausnahmefällen nutzen.
Aktivieren Sie in den Unternehmenseinstellungen das editieren von Rechnungen:
Mit Klick auf dem Korrektur-Knopf erhalten Sie nun eine neue Option "Rechnung bearbeiten":
Sie können die Rechnung nun vollständig editieren. Nach der Festschreibung erhält die neue Rechnung automatisch die Nummer "2" als Anhang an die Rechnungsnummer.
Alle Rechnungen werden innerhalb der Hauptrechnung protokolliert:
Je nach der Anzahl der Bearbeitungen zählt diese Nummer hoch.
In der Rechnung wird dies ebenfalls klar gekennzeichnet.
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