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In vielen VOB-Ausschreibungen werden EFB-Formblätter (z. B. EFB-Formblatt 221 oder 223) gefordert, um einzelne Kostenpositionen transparenter darzustellen. Mit Handwerksbüro Live können Sie diese Formblätter ganz einfach aus einem bestehenden Angebot erzeugen und müssen die Daten nicht erneut manuell erfassen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie dabei vorgehen.
Grundlagen zu EFB-Preisformblättern
EFB-Formblatt 221: Dient zur Aufschlüsselung der “Einheitlichen Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation” (z. B. Einzelkosten der Teilleistungen, Allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten usw.).
EFB-Formblatt 223: Wird häufig genutzt, um die “Zuschläge der Einheitspreise” im Detail aufzuzeigen (z. B. Wagnis und Gewinn, kalkulatorische Zinsen, etc.).
Die beiden Formblätter werden in der Regel vom Auftraggeber (AG) verlangt, um bei Angeboten eine genauere Preiszusammensetzung zu erhalten. So wird sichergestellt, dass alle Bieter ihre Kosten transparent darstellen und gleiche Voraussetzungen für den Wettbewerb gegeben sind.
Voraussetzungen für die Erstellung
Angebot in Handwerksbüro Live angelegt: Achten Sie darauf, dass das Angebot bereits vollständig kalkuliert ist und alle relevanten Kostenpositionen enthalten sind.
Richtige Zuordnung von Kostengruppen: Damit die Software die Formblätter korrekt ausfüllen kann, sollten sämtliche Lohn-, Material- und Gerätekosten den passenden Kostengruppen zugeordnet sein.
Hinweis:
Mit der EFB-Funktion werden Ihre eingetragenen Stundenlöhne und Zuschläge mit denen aus Ihren Unternehmenseinstellungen ersetzt:
So erstellen Sie EFB-Formblätter aus Ihrem Angebot
Vor dem erstellen der EFB-Blätter erhalten Sie folgende Warnmeldung:
Wie oben Beschrieben werden Ihre Zuschläge sowie der eingegebene Stundenlohn durch die Werte in der EFB-Tabelle ersetzt.
Bei Bedarf können Sie hier spezifisch für dieses Angebot die einzelnen Prozent- und Lohnsätze ändern.
Hinterlegen Sie die für EFB-Blätter relevanten Informationen wie Vergabenummer.
Mit der oberen Knopf-Reihe können Sie nun ein EFB 221 bzw. EFB 223 Blatt erstellen. Alternativ können Sie die EFB-Kalkulation auch wieder löschen.
Hinweis: Beim Löschen der EFB-Kalkulation bleiben die neu gesetzten Werte Wie Lohn und Zuschläge trotzdem erhalten!
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