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Muss bei Randdämmung oder Perimeterdämmung die Dämmung angelegt werden

Der Aufbau der Bodenkonstruktion besitzt eine Randdämmung oder Perimeterdämmung - muss man diese als eigene Schicht anlegen?

 

Randdämmung ist grundsätzlich eine Dämmung, die nicht in die Berechnung des U-Wertes eines Bauteils mit einbezogen wird. Allerdings wird durch diese Randdämmung der Einfluss von Bodenfrost im Winter reduziert und damit die Bodentemperatur quasi erhöht. In der EnEV wird dies dadurch berücksichtigt, dass man solche Bauteile mittels eines geringen FX-Werts prozentual weniger stark berücksichtigt. Randdämmung kann es aus diesem Grund in 2 Ausführungen geben. Bei Kellern ist es eine senkrechte Perimeterdämmung, die von der Bodenoberkante mindestens 2 m, also in den frostfreien Bereich, hinuntergezogen wird. Bei eingeschossigen Bauten wird diese waagerecht am Rand der Bodenplatte eingezogen. (Siehe Bilder 2 und 3 der DIN 13370).

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